Ökologische Infrastruktur für mehr Biodiversität
Faszination Biodiversität
Fachartikel & Anleitungen
Ein Drittel der einheimischen Arten und die Hälfte der Lebensräume sind in der Schweiz vom Aussterben bedroht. Die Schweiz braucht dringend ein Lebensnetz für die Biodiversität: Die Ökologische Infrastruktur.
Warum Biodiversität ein funktionierendes Netzwerk braucht
Die Biodiversität der Schweiz ist in einem bedenklich schlechten Zustand. Mehr als ein Drittel der Arten sind gefährdet, bedroht oder bereits ausgestorben und stehen damit auf der Roten Liste. Der Grund: Ihre Lebensräume sind auf einen Bruchteil der ursprünglichen Ausdehnung zusammengeschrumpft. Auch die Hälfte der Lebensraumtypen steht als gefährdet oder bedroht auf der Roten Liste. Die verbliebenen Habitate sind meist klein, qualitativ beeinträchtigt und liegen isoliert in einer biodiversitätsfernen Umgebung. Um die Biodiversität in der Schweiz langfristig zu erhalten, muss der nötige Raum geschaffen werden: Bestehende Lebensräume müssen bewahrt, beeinträchtigte Habitate wiederhergestellt und zusätzliche Lebensräume an den richtigen Stellen geschaffen werden, sodass die notwendige Ausdehnung und die Vernetzung der Arten garantiert sind. Um diese zentrale Aufgabe wahrzunehmen, hat der Bundesrat in der Strategie Biodiversität Schweiz von 2012 und dem zugehörigen Aktionsplan von 2017 die Schaffung einer Ökologischen Infrastruktur vorgesehen.
Die Ökologische Infrastruktur ist ein landesweit geplantes, wirkungsvolles Netz von Lebensräumen. Das Netz umfasst ökologisch wertvolle Flächen von ausreichender Grösse, guter Qualität und in geeigneter Lage sowohl im Wald als auch im Kulturland, an Gewässern und in Feuchtgebieten genauso wie in Siedlungen. Die Ökologische Infrastruktur soll massgeblich dazu beitragen, die für die langfristige Erhaltung der Biodiversität der Schweiz nötigen Lebensräume zu erhalten, aufzuwerten und wiederherzustellen.
Die Umsetzung der Ökologischen Infrastruktur soll laut Bundesratsbeschluss bis 2040 erfolgen. Die Kantone sind vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) mit einer Fachplanung zur Ökologischen Infrastruktur beauftragt. Die Umsetzung, Verankerung und Weiterentwicklung der entsprechenden Planungen ist Teil der Programmvereinbarungen im Umweltbereich zwischen Bund und Kantonen für die Jahre 2025– 2028.
Wie kann ein Beitrag zur Ökologischen Infrastruktur geleistet werden
Zahlreiche Anregungen und Beispiele zur Ökologischen Infrastruktur findest du auf der BirdLife-Homepage zum Thema.
Das Kompetenzzentrum Ökologische Infrastruktur ecoinfra suisse erarbeitet zudem als Informations-, Vernetzungs- und Austauschplattform zur Ökologischen Infrastruktur fachliche und konzeptionelle Grundlagen und plant eine Good Practice-Sammlung.
Wertvolle Lebensräume pflegen und erhalten
Vielleicht pflegt dein lokaler Naturschutzverein bereits ein Schutzgebiet oder Biotop? Die Pflege und Aufwertung von wertvollen Lebensräumen ist ein wichtiger Bestandteil beim Aufbau der Ökologischen Infrastruktur. Die Qualität der bestehenden Lebensräume muss erhalten bzw. leider in vielen Fällen erst wiederhergestellt werden. Dafür sind viele helfende Hände nötig, deine Unterstützung hierbei ist von grösster Bedeutung.
Oder hast du selbst ein Stück Land, auf dem du wertvolle Lebensräume aufwerten oder wiederherstellen könntest? Auf der BirdLife Webseite findest du Links zu unseren lokalen Vereinen, falls du dich als Projektpartner zur Verfügung stellen willst. Falls du das Land nicht selbst nutzt, gibt es auch die Möglichkeit, biodiversitätsfreundliche Landnutzung in Pachtverträgen mit den Pächterinnen und Pächtern zu verankern.
Öffentlichkeitsarbeit
Den Bekanntheitsgrad und damit die Unterstützung für die Ökologische Infrastruktur erhöhen durch Artikel in lokalen Medien, Vereinsblatt, Social Media, durch Exkursionen.
Beteiligung an Raumplanungsprozessen
Die Raumplanung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene spielt eine wichtige Rolle beim Aufbau der Ökologischen Infrastruktur. Die Sicherung der Kerngebiete muss in Richtplänen sowie in Bau- und Nutzungsplänen gesichert sein.
Steht in deiner Gemeinde demnächst eine Revision der Planungsgrundlagen wie etwa ein regionales Entwicklungskonzept oder der Bau- und Nutzungsplanung an? Sind darin die Naturwerte deiner Gemeinde und nötige Schutzzonen, z.B. für Hochstammobstgärten, ausreichend berücksichtigt? Bei der Festsetzung der Nutzungsplanungen müssen die Behörden öffentliche und private Interessen beachten. Anliegen für den Schutz der Biodiversität können so den Planungsbehörden vorgetragen werden oder Einspruch gegen mit dem Naturschutz unvereinbare Planungen angemeldet werden.
Dialog mit der Gemeinde
Zusätzliche Flächen müssen für die Biodiversität rechtlich verbindlich geschützt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Naturwerte in der Gemeinde bekannt sind:
Frage bei deiner Gemeinde doch einmal nach, ob bereits ein aktuelles Inventar an geschützten und schützenswerten Lebensräumen existiert. Ein solches Inventar sollte von einem qualifizierten Ökobüro durchgeführt werden. Der lokale Naturschutzverein kann z.B. in einer Begleitgruppe mitmachen und das Inventar kritisch-konstruktiv begleiten.
Zusätzlich zum Inventar an bestehenden Flächen soll auch ein Inventar an möglichen neuen Flächen für die Biodiversität aufgenommen werden.
Kantonale Unterschiede zur Rechtgültigkeit der Inventare müssen beachtet werden. Im Kanton Zürich wird der Schutz für die Inventarobjekte beispielsweise erst rechtsgültig, wenn es eine entsprechende Verordnung zum Inventar gibt.
Nach Abschluss der Inventarisierung gilt es, gemeinsam mit der Gemeinde und der kantonalen Naturschutzfachstelle die Inventare als fachliche Basis zum Aufbau der Ökologischen Infrastruktur zu nutzen. Bei den Inventaren sind Lebensräume der verschiedenen Teilebenen zu berücksichtigen.
Erfolgsprojekt: Landwirtschaft und Naturschutz gemeinsam für eine starke ökologische Infrastruktur
Oftmals bestehen zahlreiche Nutzungsinteressen für Flächen, insbesondere im Kulturland. Doch ein Miteinander ist möglich, wie Beispiele wie der Obstgarten Farnsberg in Basel-Landschaft zeigen. Im Programm Obstgarten Farnsberg fördern BirdLife Schweiz, gut 25 Landwirte und die Natur- und Vogelschutzvereine von Buus und Ormalingen Hochstamm-Obstgärten mit möglichst vielfältigem Unternutzen, Blumenwiesen, Weiden und anderen naturnahen Elementen und Strukturen.
Im Rahmen des Programms pflanzten die Landwirte und Naturschützer bisher über 1800 Hochstammobstbäume und 4500 Sträucher, installierten über 70 Gross- und über 30 Kleinstrukturen, säten 19 Hektaren Blumenwiesen an und schieden extensiv genutzte Weiden aus. Zudem legten sie sieben Hektaren Buntbrachen und Säume und einige Kilometer offene Bodenstreifen an, werteten Waldränder auf und montierten 260 Nistkästen für den Gartenrotschwanz. Die Bauern produzieren nachhaltige Produkte wie Kirschenschorle oder Fleisch aus Mutterkuhhaltung. Die Natur profitiert nachweislich: Seit Beginn des Projekts hat zum Beispiel der Neuntöter stark zugenommen.
Die erfolgreiche Umsetzung ist vor allem dem langjährigen Engagement der Partner und der intensiven Beratung der Landwirte zu verdanken. Unterstützt werden die verschiedenen Projekte am Farnsberg vom Fonds Landschaft Schweiz FLS, der Walder-Bachmann Stiftung, dem Swisslos-Fonds Basel-Landschaft, der Fondation Sur-la-Croix sowie durch Spendende und Mitglieder von BirdLife Schweiz.
Ökologische Infrastruktur: Mehr Wert für Natur, Mensch und Gesellschaft
Die Ökologische Infrastruktur wird zwar für die Biodiversität geplant, bringt aber auch einen enormen Nutzen für Mensch, Gesellschaft und Wirtschaft. So mindern intakte Ökosysteme den Klimawandel und ermöglichen die Anpassung an diesen, etwa durch Kühlung, Wasserretention sowie Schutz vor Überschwemmungen und Murgängen. Sie sind essenziell für funktionierende Agrarökosysteme, indem sie die Bodenfruchtbarkeit und die Bestäubung sicherstellen und Nützlingen Lebensraum bieten. Sie sind attraktive Elemente in der Landschaft, die der Erholung und dem Tourismus dienen und in Siedlungen soziale Begegnungsräume bieten.



















